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(Böse?) Überraschung beim Online-Shopping: Gegen Irreführendes im Internet

  • Doris Ossberger © Doris Ossberegr

Doris Ossberger, ehemalige Leiterin der Kompetenzstelle für Barrierefreiheit des BSVÖ, kennen Sie aus der beliebten Rubrik „Digitaler Dienstag“ und „Mehrsinne Mittwoch“. Jetzt ist sie mit einem neuen Textbeitrag aus der Welt zwischen Barrierefreiheit & Barrieren zurück. Lesen Sie hier, wie es dazu kam, dass ihr dreimal so viel Essen geliefert wurde, als sie eigentlich haben wollte und was man tun kann, um im Internet nicht in die Bestellfalle zu tappen…

 

WAS ICH WILL, ENTSCHEIDE ICH:
GEGEN IRREFÜHRENDES IM INTERNET

Einmal kurz nicht aufgepasst, und schon bezahlen Sie für etwas, das Sie nie haben wollten. So etwas kann zum Beispiel beim online Einkaufen leicht passieren. Seit 17.2.2024 darf es das aber nicht mehr. Und zwar niemandem.

Eigentlich wollte ich mich ja schon Anfang des Jahres mit meinem eigenen Blog bei Ihnen zurückmelden. Der Umstand, der mich daran gehindert hat: Ich war krank. So krank, dass ich kaum arbeiten konnte – im Homeoffice nicht und im Haushalt genauso wenig. Einkaufengehen war die meiste Zeit ein Ding der Unmöglichkeit, Kochen für die Familie Tag für Tag eine Herausforderung. So unangenehm das alles war, wenigstens ein Gutes hatte die Sache: Das Thema für den Artikel, den Sie gerade lesen, ist mir wie von selbst in die Hände gefallen. Und zwar, als ich für ein Abendessen irrtümlich viel zu viel bestellt und noch mehr bezahlt habe.

selbst schuld?

Die App, mit der man sich via Smartphone Essen aus verschiedensten Restaurants liefern lassen kann, hatte ich schon öfters genutzt. Mit den Abläufen war ich vertraut. Inmitten von knurrenden Mägen, murrenden Kindern und meinem brummenden Schädel habe ich mich darauf gefreut, alles flott hinter mich bringen zu können und die nächste Dreiviertelstunde in Ruhe dem Essen entgegendösen zu dürfen. Stattdessen habe ich den restlichen Abend lang vor allem eines gemacht: mich geärgert. Als ich nämlich nach der verbleibenden Lieferzeit schauen wollte, stellte ich mit Erschrecken fest: Zu jedem Hauptgericht hatte ich, ohne es zu bemerken, ein Getränk und eine Nachspeise bestellt. Stornierungsversuche sowohl beim Betreiber als auch direkt beim Restaurant waren zum Scheitern verurteilt. Das Fatale war: Als ich den Fehler bemerkte, hatte ich die Bestellung bereits bezahlt. Damit hatte ich dem Vertrag zugestimmt. AGBs sind AGBs, was soll man machen? Und so sehr ich mich auch betrogen und verhöhnt fühlte, musste ich mir doch eingestehen: Ich hätte die Rechnung eben vor dem Bezahlen kontrollieren müssen. Dann wäre das alles nicht passiert.

... 

Welche Rolle das Kleingedruckte spielt und was wir als Nutzer:innen unternehmen können, um gezielter Manipulation doch nicht auf den Leim zu gehen, lesen sie direkt im Blog der Autorin unter: 

Nichts Neues im April 2024 – Doris Ossberger (wortklaviatur.at)

Wir wünschen gute Unterhaltung (und neue Erkenntnisse!)

 

 

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